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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12   

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https://dejure.org/2012,24033
OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12 (https://dejure.org/2012,24033)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2012 - 1 O 7/12 (https://dejure.org/2012,24033)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 1 O 7/12 (https://dejure.org/2012,24033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Klagerücknahme während des PKH-Beschwerdeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Falle der Klagerücknahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2009 - 4 PA 70/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Beendigung eines Verfahrens vor der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
    Tritt bzw. träte Bewilligungsreife für die begehrte Prozesskostenhilfe - wie hier - infolge einer verspäteten oder erst nach Abschluss der ersten Instanz vorzulegenden Erklärung ein, scheidet eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohnehin aus ( OVG LSA, a. a. O.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 PA 70/09 -, juris ).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
    Eine Ausnahme kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die bedürftige Partei alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan hat, um vor einer nach den Umständen nicht weiter aufschiebbaren Klagerücknahme eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag herbeizuführen, insbesondere eine ordnungsgemäße Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - innerhalb einer etwaig gesetzten Frist - abgegeben sowie die Entscheidung über den hiernach bewilligungsreifen Prozesskostenhilfeantrag bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht angemahnt hat ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, a. a. O. [m. w. N.]; OVG Niedersachsen, a. a. O. ).
  • OVG Hamburg, 26.10.2009 - 5 So 178/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
    Unabhängig vom Vorstehenden scheidet eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier aus, da die Klagerücknahme gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Anhängigkeit der Klage rückwirkend entfallen lässt, so dass es in sachlicher und zeitlicher Hinsicht an einem Anknüpfungspunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2006 - OVG 9 M 81.05 -, juris [m. w. N.]; vgl. auch: OVH Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris; OVG Niedersachen, a. a. O. ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 9 M 81.05

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Bewilligung, Entscheidungsreife,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
    Unabhängig vom Vorstehenden scheidet eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier aus, da die Klagerücknahme gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Anhängigkeit der Klage rückwirkend entfallen lässt, so dass es in sachlicher und zeitlicher Hinsicht an einem Anknüpfungspunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt ( vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2006 - OVG 9 M 81.05 -, juris [m. w. N.]; vgl. auch: OVH Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris; OVG Niedersachen, a. a. O. ).
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